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Die Fortbildung

Die ärztlichen Fortbildung sind in der Verordnung der Bundesärztekammer verankert, um eine fortwährende Erweiterung des ärztlichen Wissens zu sichern. Sowohl Fachärzte als auch Vertragsärzte in niedergelassenen Praxen, sind dazu verpflichtet eine bestimmte Anzahl an Fortbildungen pro Jahr zu absolvieren. Dies bestätigt der Ärztekammer, dass das medizinische Handeln auf dem neusten Stand bleibt, und sich der Entwicklung der ärztlichen Versorgung angleicht.

Die Ärztekammern der Bundesländer legen in ihren Fortbildungsordnungen fest, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um diese anzuerkennen.

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass diese Seminare oder Kurse, dem Erhalt und weiteren Erwerb von Erkenntnissen, Kompetenzen und Wissen im medizinischen Bereich dienen. Da das Fach der Humanmedizin eine sich stetig ändernde Wissenschaft ist, die sich neuen evidenzbasierten Informationen anpassen muss sind diese Fortbildung essentiell für die Erhaltung kompetenter und fachgerechter ärztlicher Fähigkeiten.

Für Fachärzte ist es möglich sich diese Kenntnisse sowohl im Eigenstudium als auch im Rahmen einer Gruppenveranstaltung anzueignen.

Das Selbststudium setzt das Erarbeiten wissenschaftlich relevanter Texte, Zeitschriften oder Fachbücher voraus, und kann auch mit Hilfe von anderen Medien umgesetzt werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit die notwendigen Punkte durch Lernerfolgskontrollen zu erlangen.

Vorträge, Kongresse und Diskussionen bieten die Möglichkeit in Zusammenarbeit mit Kollegen gleicher und auch anderer Fachrichtungen neue Kenntnisse zu gewinnen. Hierbei müssen die Kurse und Seminare und deren Inhalte von der Landesärztekammer geprüft und als Fortbildung anerkannt und zugelassen werden.

 

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